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Kleo Montforts
Baumschulmeister

In Bischofshütte 27
41844 Wegberg

Tel.: 0 24 34 - 14 25
Fax.: 02434 - 8086636
Handy: 0172 - 2694738
AGB`s
Unsere AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese Verkaufsbedingungen gelten für Privatpersonen sowie gegenüber Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Zur Rechtswirksamkeit bedürfen sämtliche Bestellungen unserer schriftlichen Bestätigung, die auch durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per e-Mail oder Telefax erfolgt kann. Prüfen Sie die Bestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung. Sie sind verpflichtet, uns solche Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, exklusive Verpackungskosten. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Transportkosten sind nicht im Preis enthalten.

(2) Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wird , innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu zahlen. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der Kaufpreis endgültig bei uns eingegangen ist. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Lieferadresse.

(2) Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und richten sich in der kalten Jahreszeit nach den jeweiligen Witterungsbedingungen. In den Hauptsaisonzeiten kann es zu längeren Lieferzeiten kommen.

(3) Die Lieferung erfolgt mit Paketdiensten oder anderen Unternehmen. Die Auslieferung bei großen Pflanzen erfolgt nach Auftragsbestätigung per Spedition.

(4) Die Lieferung kann gegebenenfalls in Teillieferungen erfolgen.

(5) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

(3) Sollte der Besteller die Ware vor der vollständigen Bezahlung weiter veräußert haben, so gelten seine Ansprüche gegen den dritten Erwerber als an uns abgetreten.

§ 10 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass uns offensichtliche Mängel der Ware einschließlich Transportschäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt und mitgeteilt werden.

(2) Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so setzt ein Anspruch auf Gewährleistung voraus, dass der Besteller seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Die Gewährleistungsfrist beschränkt sich auf ein Jahr.

(3) Eine Anwachsgarantie wird von uns nicht gegeben, da die Behandlung der Pflanzen, insbesondere die Pflanzung und Pflege nach der Auslieferung außerhalb unseres Einflussbereiches liegt.

(4) Abbildungen können von der tatsächlich gelieferten Ware abweichen und gelten lediglich als Beispiele. Größenangaben bei Pflanzen sind Annährungswerte. Leichte Abweichungen sind möglich.

(5) Im Übrigen leisten wir Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt




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